Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a) Für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die

nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber oder Käufer erkennt durch die

Bestellung oder Auftragsvergabe die Bedingungen als Teil des Vertrages an.

Abänderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur

Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

b) Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Auftraggeber in

seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten

ausschliesst und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht

erfolgt.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote durch uns sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Bestätigung

der Bestellung.

 

3. Preisstellung

Die in unserer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich pro Stück exklusive

Mehrwertsteuer und sind unverbindlich. Zur Berechnung erlangen die am Bestelltag

gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Aufträge handelt, die

ausdrücklich zu Festpreisen bestätigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer

wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Verpackung

a) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen. b) Eine

Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit vom

Verkäufer gemäss der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei

der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der

Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und

dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.

 

5. Lieferung und Versand

a) Die Lieferung erfolgt ab einem netto (exkl. MwSt) Warenwert von CHF 500 Porto-

und Verpackungskostenfrei. Bei Lieferungen unter CHF 500 netto (exkl. MwSt),

erheben wir eine Versandpauschale in Höhe von mindestens CHF 9.- per

Paketdienst. Bei Eillieferungen die nicht durch ein Versäumnis unsererseits

entstanden sind, werden hieraus resultierende Kosten gesondert berechnet. b) Die in

den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitgehendst

erfüllt, sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht Teillieferungen zu vollziehen, bleibt

vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden

nicht anerkannt. c) Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.

Schadenersatz muss stets vom Empfänger beim Anlieferer beansprucht werden.

 

6. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegen den Besteller

zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Besteller darf über die

Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. b) Verpfändungen,

Sicherungsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, allfällige Pfändungen

und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns

unverzüglich anzuzeigen. c) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem

Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer

zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend

vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt. d) Auf

unser Verlangen hat der Verkäufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung

mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen.

e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung

oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert.

Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Verkäufer von allen Verpflichtungen

hieraus freigestellt wird. f) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder

Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir

Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der

Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. g) Wir sind berechtigt, das Warenlager

des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter

Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. h) Wir verpflichten uns, die

bestehende Sendung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu

sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

 

7. Rücksendungen und Reklamationen

a) Reklamationen bezüglich Unvollständigkeit oder äusserlich nicht erkennbaren

Schäden müssen noch am Tag der Anlieferung spätesten jedoch am dritten Tag

schriftlich bei uns angezeigt werden. Verspätet oder nicht ordnungsgemäss

festgestellte Reklamationen werden nicht erstattet. b) Für Rücksendungen von

Artikeln die zuviel oder falsch bestellt wurden, erheben wir eine Rücknahmegebühr

von 30% des Nettowarenwertes. Dies gilt ebenso für Stornierungen die nach

Auslieferung erfolgen. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand und mit

unserer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung sowie eines

Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muss erfolgen. Alle

Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungkosten gehen zu Lasten des Kunden.

c) Beschaffungsware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung

ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen.

 

8. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

a) Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit von uns

bestrittenen Gegenforderungen aufzurechnen. b) Der Käufer verzichtet auf die

Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

 

9. Zahlungsbedingungen

Es werden nur bar, Vorauszahlung oder per Nachnahme Zahlungen akzepiert.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lachen SZ. Für alle aus dem Vertrag sich

mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Lachen SZ als

Gerichtsstand vereinbart, soweit die Ansprüche im Mahnverfahren gelten gemacht

werden.

 

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und

Zahlungsbedingungen anfechtbar oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen

Bestimmungen hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam.
Siebnen, September 2012